Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Wer pflegebedürftig ist, wird in Deutschland nicht alleingelassen, sondern kann einen Pflegegrad beantragen. Steht der Pflegegrad dann fest, erhält der Pflegebedürftige Unterstützung durch individuelle Pflegeleistungen.

Was viele Betroffene und deren Angehörige jedoch nicht wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung in Form eines Entlastungsbetrages von derzeit (Stand Januar 2026) 131 Euro.

Doch für die Zuteilung eines Pflegegrades muss vorab ein entsprechendes Gutachten erstellt werden und hierfür müssen Betroffene einen Antrag stellen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie und wo Sie einen Pflegegrad beantragen können. Sie erhalten außerdem einen Überblick darüber, wie sich der weitere Ablauf bis hin zum Erhalt der Pflegeleistungen gestaltet.

Antrag auf Pflegeleistungen und Einstufung in einen Pflegegrad

Genaugenommen handelt es sich beim Antrag auf Pflegeleistungen und der Beantragung eines Pflegegrades um den gleichen Antrag.

Denn mit dem Antrag auf Pflegeleistungen beantragen Sie zugleich die Feststellung bzw. Zuteilung eines Pflegegrades.

Sie können den Antrag telefonisch, in gedruckter Form als herkömmlichen Brief oder auch online bzw. per E-Mail stellen.

Der sicherste Weg ist jedoch immer der schriftliche Antrag – ob per Brief oder per Mail. So können Sie die Antragstellung im Zweifelsfall einwandfrei nachweisen und sogar mit Datum belegen.

Wichtig:

Wenn Sie den Antrag auf Pflegeleistungen/Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen, schreiben Sie auch unbedingt Ihre Versichertennummer dazu.

So kann Ihre Pflegekasse Ihren Antrag schneller zuordnen.

Bitten Sie um die Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags und machen Sie sich eine Kopie Ihrer Beantragung für Ihre Unterlagen, falls Sie den Antrag per Brief schicken.

Wichtig:

Tatsächlich haben Sie nun einen Antrag beantragt: nämlich den eigentlichen Antrag, den Ihnen Ihre Pflegekasse nun zuschicken wird.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags Ihrer Pflegekasse

In der Regel sollte der Antrag innerhalb 14 Tagen nach Antragstellung bei Ihnen sein.

Zwar haben die verschiedenen Pflegekassen unterschiedlich gestaltete Anträge. Die wesentlichen Punkte sind jedoch bei allen Pflegekassen die gleichen.

Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrages Hilfe benötigen, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Doch auch Pflegeberatungsstellen und Sozialverbände können Ihnen helfen, Pflegeleistungen und Pflegegrad zu beantragen und den Antrag der Pflegekasse korrekt auszufüllen.

Die Pflegeberatung kommt auf Wunsch sogar zu Ihnen nach Hause, um Sie beim Ausfüllen des Antrages zu unterstützen.

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie dann an Ihre Pflegekasse zurück.

Pflegegrad beantragen – so geht es weiter

Nach der Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Termin für die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dieser wird den derzeitigen Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit feststellen.

Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen sollten bei diesem Termin am besten ebenfalls anwesend sein. Denn sie können wichtige Informationen zu Ihrem derzeitigen Pflegebedarf beisteuern.

Anhand eines Fragekataloges und der dadurch ermittelten Gesamtpunktzahl wird ein Gutachten erstellt. Je niedriger der Grad Ihrer Selbstständigkeit, desto höher die Punktzahl und demnach auch der Pflegegrad.

Tipp:

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade

Die ermittelte Punktzahl wird der Pflegekasse durch den MD – zusammen mit dem Gutachten – mitgeteilt. Im Anschluss trifft dann Ihre Pflegekasse eine Entscheidung bezüglich Ihres Pflegegrades.

Wichtig:

Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung bewilligt. Es lohnt sich also, so früh wie möglich einen Pflegegrad zu beantragen.

Sie wohnen in Leipzig oder Umgebung und benötigen Hilfe im Alltag?

Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von derzeit 131 € zu. Diesen können Sie für Entlastungsleistungen in Form von Alltagshilfen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden.

Ob Fenster putzen, Gardinen waschen, einkaufen oder andere Tätigkeiten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen:

Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG steht Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite! Gern vermitteln wir Ihnen auch einen Pflegedienst in Ihrer Nähe.

Gut zu wissen:

Selbstverständlich haben wir für den Freistaat Sachsen laut Pflegeunterstützungsverordnung eine Zulassung!

Unser Angebot richtet sich an alle, auch an Personen ohne Pflegegrad!

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Ihre Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG

Quellen:

  1. https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/pflege/wie-bekommt-man-einen-pflegegrad
  2. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun.html
  3. https://www.aok.de/pk/pflegegrad-beantragen/