Was ist Betreutes Wohnen?

betreutes Wohnen

Die meisten Menschen möchten auch im Alter so lange wie möglich selbstständig leben. Doch was, wenn manche Dinge wie der tägliche Einkauf oder andere Tätigkeiten immer schwerer fallen? Auch mit Pflegegrad 1 kann es daher empfehlenswert sein, sich Unterstützung zu suchen und über einen „Umzug ins Betreute Wohnen“ nachzudenken. Doch was ist Betreutes Wohnen eigentlich? Dieser Frage wollen wir in diesem Beitrag nachgehen. Doch auch andere Begriffe, hinter denen sich ebenfalls das Service-Wohnen oder Betreute Wohnen verbergen kann, wollen wir einmal etwas näher beleuchten.

Betreutes Wohnen – Selbstständiges Wohnen mit Extra-Service

In diesem Beitrag gehen wir nur auf das Betreute Wohnen für Senioren ein. Daneben gibt es jedoch auch das Betreute Wohnen für seelisch, geistig oder körperlich behinderte Menschen sowie für Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können.

Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen sind zwei austauschbare Begriffe für ein möglichst selbstständiges Wohnen, welches Dienstleistungen wie beispielsweise Reinigungs-, Hausmeister- oder Fahrdienste beinhalten kann. Weitere, nicht integrierte Dienstleistungen können – je nach Bedarf – jederzeit dazugebucht werden, sind dann aber meist kostenpflichtig.

Welche Dienstleistungen jeweils Teil des Vertrages sind und welche kostenpflichtig dazugebucht werden können, sollten Sie unbedingt vor dem Umzug in Ihr neues Zuhause erfragen. Denn der Begriff „Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen“ ist weder geschützt, noch gibt es eine einheitliche Regelung darüber, welche Service-Leistungen hierzu gehören.

Für wen eignet sich das Betreute Wohnen?

Beim Betreuten Wohnen handelt es sich meist um barrierefreie Wohnparks oder Senioren-Wohnanlagen, die explizit Betreutes Wohnen anbieten.

Die meisten dieser Wohnanlagen sind für ältere, aber geringfügig pflegebedürftige Senioren geeignet. Einige wenige Seniorenparks oder Anlagen für Betreutes Wohnen beherbergen auf ihrem Wohngelände aber auch einen Bereich für pflegebedürftige Senioren. Diese können dann bei Bedarf von der Wohnanlage für Betreutes Wohnen in das nahegelegene Pflegeheim umziehen. Ohnehin ist bei den meisten Wohnanlagen für Service-Wohnen auch ein Pflegedienst ansässig, den auch die Senioren in der Anlage für Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen können.

Da der Umzug ins Betreute Wohnen in der Regel eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme darstellt, wird er auch von der Pflegekasse finanziell unterstützt.

Schon ab Pflegegrad 1 gibt es hierfür einen Zuschuss von derzeit (Stand Februar 2026) 4.180 Euro.

Die Selbstständigkeit der Bewohner wird durch den Umzug ins Betreute Wohnen also gefördert und unterstützt. Dennoch ist für die Senioren im Bedarfsfall stets ein Ansprechpartner erreichbar, der sich um ihre Sorgen und Nöte kümmert.

Unterschiedliche Begriffe für Betreutes Wohnen

Nicht immer verbirgt sich hinter einem bestimmten Begriff eine Wohnanlage für Service-Wohnen. Dennoch lohnt es sich, nachzufragen, wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen sind. Bei den folgenden Begriffen könnte es sich nämlich tatsächlich um eine solches Wohnanlage mit besonderem Service handeln:

  • Seniorenresidenz
  • Barrierefreies Wohnen
  • Senioren-Wohnanlage
  • Senioren-Wohnpark
  • Wohnen mit Service
  • Senioren-Wohnen

Alternativ bieten sich auch Senioren-WGs (Senioren-Wohngemeinschaften) oder Mehrgenerationenhäuser an. Auch hier gehören Senioren noch lange nicht zum „alten Eisen“, sondern können ein selbstbestimmtes Leben führen und ihr Wissen und Können mit in die Gemeinschaft einbringen.

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