Seniorenumzüge – Kosten und Zuschüsse

Laut Bundespflegegesetz §40 SGB XI gibt es für Pflegegradeumzüge – unabhängig vom Pflegegrad – einen Zuschuss der Pflegekasse. Voraussetzung hierfür ist, dass der geplante Umzug eine das Wohnumfeld verbessernde Maßnahme darstellt und somit die Pflege erleichtert.

Dies ist beispielsweise bei Seniorenumzügen ins Betreute Wohnen sowie in altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen der Fall.

Auch Pflegegradumzüge von einer höheren Etage in eine Parterrewohnung zählen meist zu den bezuschussten Umzügen für Senioren. Denn ein Umzug in eine Parterrewohnung bedeutet für pflegebedürftige Senioren eine erhebliche Verbesserung der Wohn- und Lebensumstände. Er erleichtert zudem die Versorgung durch Angehörige, Pflegedienste oder Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen.

Ein Umzug in ein Pflegeheim wird dagegen nicht bezuschusst, da dieser keine Maßnahme zur Verbesserung der Lebensumstände darstellt.

Derzeit (Stand Januar 2026) steht Pflegebedürftigen für den Pflegegradumzug mit einer Umzugsfachspedition ein Betrag von bis zu 4.180 Euro zu. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Pflegegradumzug gestellt und von der Pflegekasse geprüft werden.

Wann gibt es einen Zuschuss für Pflegegradumzüge?

Folgende Bedingungen sind an den finanziellen Zuschuss der Pflegekasse geknüpft:

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin hat mindestens einen Pflegegrad 1
  • Der Antrag auf Zuschuss wird rechtzeitig vor dem Umzugstermin gestellt
  • Der Umzug in die neue Wohnung ist nach der Prüfung durch die Pflegekasse als Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes anerkannt worden.

Dies ist dann der Fall, wenn der Umzug die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen fördert und den Pflegebedarf verringert bzw. die Pflege erleichtert.

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Wieviel kostet ein Pflegegrad-Umzug?

Die Kosten für einen Umzug – ob mit oder ohne Pflegegrad – können nicht pauschalisiert werden. Denn der Umfang eines Umzugs hängt von vielen Faktoren ab. Folgende Punkte beeinflussen den Umfang und damit auch die Kosten, die bei Ihrem Pflegegradumzug auf Sie zukommen

  • Die Größe der Wohnung, aus der Sie ausziehen
  • Die Höhe der Etage der Auszugs- und Einzugsadresse
  • Umfang der Möbelmontagen und Demontagen
  • Küchenabbau und Wiederaufbau
  • Die Entfernung zum neuen Zuhause

Soll die Wohnung anschließend besenrein übergeben oder zusätzlich noch renoviert werden, hat dies natürlich ebenfalls einen Einfluss auf den Gesamtpreis.

Bezahlt die Pflegekasse den gesamten Umzug?

Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen, denn wie der Begriff „Zuschuss“ schon sagt, handelt es sich bei der finanziellen Hilfe durch die Pflegekasse lediglich um eine Bezuschussung. Diese wird in den seltensten Fällen die gesamten Umzugskosten für einen Pflegegradumzug decken.

Für die Kosten, die den Bruttobetrag von derzeit 4.180 Euro übersteigen, müssen Sie also selbst aufkommen.

Persönlich und doch professionell: Pflegegradumzüge mit der Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG

Bei uns erhalten Sie nach einem Kennenlerngespräch, in welchem wir den Umfang des geplanten Pflegegradumzugs besprechen, einen transparenten Kostenvoranschlag. Darüber hinaus haben wir stets ein offenes Ohr für Ihre Sorgen.

Auch während des Umzugs und in der Zeit davor nehmen wir uns Zeit für Sie.