
Senioren- & Pflegegradumzüge vom Marktführer
Seniorengerecht ins neue Domizil: mit Sorgfalt, Herz und vollumfänglichen Service
Für Senioren und ältere Mitbürger ist ein Umzug immer eine noch größere Stresssituation – man ist ja schließlich Veränderungen nicht mehr so gewohnt wie in jungen Jahren. Für den Seniorenumzug bedarf es also nicht nur einer starken Hand, sondern auch einmal ruhiger Worte zwischendurch. Das mindert den Stress und sorgt damit auch für einen angenehmen Umzug. Ein Seniorenumzug braucht also immer etwas mehr Zeit als eingeplant – und die nehmen wir uns für Sie.
Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Ihren Umzug von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1
Nach § 40 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) können die Pflegekassen subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bis zu 4.180 Euro gewähren. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt. Sinn und Zweck dieser Rechtsvorschrift ist, dass durch die Bezuschussung für den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung wieder hergestellt oder erhalten wird.
Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern!
Während der komplette Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, die mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind, können die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch für Versicherte geleistet werden, für die der Pflegegrad 1 bestätigt wurde. Damit erhalten Versicherte auch dann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sollte noch kein erheblicher Unterstützungsbedarf bestehen. Zum Zweck der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit wurde damit auch der Pflegegrad 1 mit der Möglichkeit der Gewährung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen leistungsrechtlich hinterlegt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 28a Abs. 1 Nr. 5 SGB XI. (Quelle: § 40 SGB XI)
Diese gesetzlichen Änderungen gelten nicht bloß für ältere Personen und Senioren. Losgelöst vom Alter gelten sie generell für Menschen mit einem Pflegegrad – und somit auch für Menschen mit Behinderung jeden Alters.
Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung und übernehmen im Anschluss Ihren Umzug.


