Entlastungsleistungen

Haushaltshilfe durch Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Diese zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen pflegebedürftigen Menschen nach § 45b SGB XI zu. Der Paragraph regelt den sogenannten Entlastungsbetrag in der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten monatlich 131 Euro, die zweckgebunden für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Einkäufen oder Spaziergängen sowie Angebote zur Betreuung und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse erstattet, sobald entsprechende Leistungen nachgewiesen werden.

Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

  • ab dem Pflegegrad 1
  • während einer Schwangerschaft
  • nach der Entbindung
  • bei einer schweren Erkrankung
  • nach einer Operation

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie hierzu gern!

Einkaufen gehen mit Senioren
Fenster putzen
Fahrdienst

Einige Beispiele unserer Leistungen:

  • Begleitung zu Außer-Haus-Terminen (Arzt, Friseur, kulturelle Veranstaltungen, private Einladung)
  • Besorgung der Medikamente aus der Apotheke
  • Pflanzen- und Blumenpflege
  • Bügeln und Waschen der Wäsche
  • Reinigen der Wohnung
  • Putzen von Fenstern
  • Anbringen der Gardinen
  • Erledigen von Einkäufen
  • Erledigen der Post
  • Entsorgung von Müll
  • Fahrdienst
  • Bereiten der Betten
  • Abwaschen von Geschirr
  • Abstimmung weiterer individueller Tätigkeiten