Fensterputzen im Betreuten Wohnen Leipzig

Fenster putzen

In einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen leben die Bewohner selbstbestimmt und eigenständig. Die Senioren mieten also eine altersgerechte, manchmal auch barrierefreie Wohnung, können jedoch neben den Grundleistungen bei Bedarf die Dienste eines dort ansässigen Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Dieser bietet beispielsweise Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, der Vergabe und Einnahme wichtiger Medikamente und manchmal zusätzlich Hilfe im Haushalt. So verhält es sich auch in Wohnanlagen für Betreutes Wohnen in Leipzig, Chemnitz, Halle und anderen Städten.

Doch nicht alle im Haushalt anfallenden Arbeiten kann und darf das Pflegepersonal durchführen. Denn in erster Linie hat ein ambulanter Pflegedienst – anders als die klassische Haushaltshilfe – pflegerische und medizinische Aufgaben. Ein Pflegedienst ist weder mit einer Alltagsbetreuung noch mit einer Alltagshilfe für den Haushalt gleichzusetzen. 

Hier gibt es große Unterschiede, die jedoch oftmals nicht ausreichend kommuniziert werden, so dass es häufig zu Missverständnissen kommt. Von solchen Missverständnissen hören wir immer wieder – ob im Betreuten Wohnen in Leipzig, Chemnitz oder anderen Städten. Da viele Pflegedienste auch Entlastungsleistungen anbieten, kommt es hier gern ebenso zu Überschneidungen und Verwechslungen.

Feststeht: Wer sich nicht mehr im vollen Umfang um sich selbst kümmern kann, ist meist auch mit dem Haushalt überfordert, so dass vieles liegenbleibt. Wenn dann der Pflegedienst ins Haus kommt, entsteht schnell der falsche Eindruck, dass dieser nun neben der Pflege die gesamten Aufgaben im Haushalt mit erledigen kann und wird.

Doch auch, wer sich selbst noch gut versorgen kann und lediglich Hilfe im Haushalt benötigt, verwechselt diese Hilfe manchmal mit den eigentlichen Aufgaben eines Pflegedienstes. Denn aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen die meisten Pflegedienste keine Fenster putzen, wenn dafür ein Tritt oder eine Leiter notwendig sein sollten.

So kann es sein, dass die Fenster lange Zeit ungeputzt bleiben, wenn auch kein Angehöriger die Zeit hat, sich der Fenster anzunehmen. Dabei gibt es für die Fensterreinigung im Betreuten Wohnen in Leipzig, Chemnitz und Umgebung durchaus eine Lösung: die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG!

Der Unterschied zwischen Pflegedienst und Haushaltshilfe

Die Aufgaben eines Pflegedienstes sind – wie der Name schon sagt – die pflegerischen Leistungen. Haushaltshilfen dagegen übernehmen Aufgaben, die im Haushalt anfallen – wie beispielsweise Reinigung, Wäschewaschen und Einkäufen.

Wer einen Pflegegrad besitzt und Entlastungsleistungen erhält, kann diese dafür verwenden, eine geschulte Haushaltshilfe zu bezahlen, die bei Bedarf auch Fenster putzen kann und darf.

Auch die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG stellt geschulte Haushaltshilfen, die Ihnen im Haushalt helfen und Ihre Fenster putzen können. Für den Freistaat Sachsen haben wir eine Zulassung laut Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Wer möchte, kann sich seine Fenster aber auch durch unseren professionellen Glasreiniger putzen lassen.

Nicht immer wird also ein Pflegedienst benötigt. Manchmal reicht schon eine verständnisvolle Alltagshilfe, die Ihnen beim Reinigen der Wohnung und Ihren Besorgungen und Einkäufen hilft.

Wer zahlt das Fensterputzen im Betreuten Wohnen in Leipzig?

Das Fensterputzen als solches wird nicht explizit von der Pflegekasse bezahlt. Aber Sie können Ihren Entlastungsbetrag von derzeit 131,00 Euro (Stand September 2026), sofern Sie einen Pflegegrad besitzen und diesen Entlastungsbetrag erhalten, für das Fensterputzen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Mit der Pflegereform wird sich wohl einiges ändern. Welcher Art diese Änderung sind, werden wir Ihnen zu gegebener Zeit in einem anderen Beitrag erklären.

Welche Rechte Sie als Inhaber eines Pflegegrades haben, wie Sie welche Anträge stellen und Fragen rund um das Pflegegeld und die Pflegekasse beantwortet Ihnen am besten eine Pflegeberatung.

Unter der Kategorie Kooperationen„ finden Sie die Kontaktdaten unserer Kooperationspartnerin, der Pflegeberaterin Frau Thienel. Sie kann Sie rund um das Thema Pflege beraten und Ihnen durch den bürokratischen Pflegegeld- und Pflegegrad-Dschungel helfen.

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