
Da das Fensterputzen als haushaltsnahe Dienstleistung im Alltag anerkannt wird, können Senioren mit einem Pflegegrad hierfür den Entlastungsbetrag (nach §45b SGB XI) verwenden. Dieser beträgt derzeit (Stand Mai 2026) 131 Euro monatlich. Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse ist allerdings, dass die Dienstleistung von einem anerkannten Dienstleistungsunternehmen wie der Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG erbracht wird. Weitere Infos
Fensterputzen durch die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG
Die Vorteile für Senioren auf einen Blick:
- Reduzierung eines vermeidbaren Sturzrisikos
- Reduzierung körperlicher Belastung
- Abrechnung über die Pflegekasse
- Fensterputzen an individuellem Wunschtermin
- Saubere, streifenfreie Fensterscheiben
- Saubere Rahmen, Dichtungen und Fensterbänke
Fensterputzen als haushaltsnahe Dienstleistung – Ihre nächsten Schritte:
Feststellung eines Pflegegrades
Damit das Fensterputzen über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, müssen Sie sicherstellen, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad (1-5) besitzen.
Klärung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Nicht jeder Anbieter kann die Kosten für das Fensterputzen als haushaltsnahe Dienstleistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG ist jedoch ein anerkannter Anbieter und kann das Fensterputzen mit der Pflegekasse abrechnen, solange noch ausreichend Budget Ihres Entlastungsbetrages vorhanden ist.
Besichtigungstermin für das Erstellen eines Angebotes
Bei einem Termin vor Ort ermittelt unser Kundenberater die Anzahl und Größe Ihrer Fenster, so dass wir Ihnen ein entsprechendes Angebot erstellen können. Gern können Sie uns im Einzelfall aber auch Fotos der Fenster senden, anhand welcher wir ein Angebot erstellen können.
Vereinbarung eines Termins zum Fensterputzen
So gut es uns möglich ist, versuchen wir, Ihre Wünsche bei der Terminvergabe zu berücksichtigen.
Fensterputzen für Senioren – was gehört dazu?
- Reinigung von Fensterglas und Fensterrahmen
- Reinigung von Fensterbänken und Falzen
- Auf Wunsch: Reinigung von Gardinen inkl. Ab- und Aufhängen
Wir reinigen für Sie:
- Fenster mit Rahmen
- Glasfassaden
- Wintergärten
- Glasdächer
- Jalousien, Rollläden und Markisen
Fensterputzen für Senioren: Sicherheit geht vor!
Keine Frage: Wer saubere und streifenfreie Fenster möchte, muss mehrmals im Jahr zum Putzlappen greifen oder einen zuverlässigen Dienstleister mit dem Fensterputzen beauftragen.
Doch gerade Senioren, die nicht selten unter Gleichgewichtsstörungen oder Gelenkschmerzen leiden, gehen ein unnötig hohes Risiko ein, wenn sie auf Stühle oder Tritte steigen, um ihre Fenster zu reinigen.
Schließlich haben viele Senioren gerade deshalb einen Pflegegrad zugewiesen bekommen, weil sie körperlich nicht mehr so belastbar sind, dass sie sämtliche Tätigkeiten im Haushalt allein bewältigen können.
Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Der Entlastungsbetrag, den die Pflegekasse als finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt, muss auch nicht auf einmal verbraucht werden, so dass meist noch Beträge übrigbleiben, die zum Fensterputzen durch einen anerkannten Dienstleister verwendet werden können.
Selbst nicht genutzte Beträge vom Vorjahr können Sie noch bis zum 30.06. eines Jahres nutzen. Erst ab diesem Datum verfallen nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr.
Bei Fragen zum Fensterputzen als haushaltsnahe Dienstleistung oder Unklarheiten bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse, können Sie uns gern kontaktieren. Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG unterstützt Sie im Alltag auch durch haushaltsnahe Dienstleistungen, die – sofern Sie einen Pflegegrad besitzen – durch die Pflegekasse bezuschusst werden.
Ob klassische haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hilfe im Haushalt oder andere Leistungen, die über das Entlastungsbudget der Pflegekasse abgerechnet werden können:
Wir sind für Sie da!
Ihre Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG

