
Fahrdienst & Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
Pflegebedürftige die zu Hause gepflegt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Im Rahmen des Entlastungsbetrages werden von der Pflegekasse auch die Kosten für einen Fahrdienst übernommen.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann für Fahrt- und Begleitdienste genutzt werden, beispielsweise für Fahrten zum Arzt, zur Fußpflege, zum Frisör oder zur Apotheke, um die Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Abgrenzung:
Von den Entlastungsleistungen sind medizinisch notwendige Fahrten (z.B. Dialyse, Strahlenbehandlung), die von der Krankenkasse übernommen werden, zu unterscheiden. Diese laufen über das SGB V, nicht über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Versicherte mit Pflegegrad 3 (dauerhaft beeinträchtigte Mobilität), 4 oder 5 erhalten für Fahrten zur ambulanten Behandlung Krankenfahrten auf Rezept, oft ohne Vorabgenehmigung. Bei niedrigeren Pflegegraden ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die vorab von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Unabhängig und mobil bis ins hohe Alter
Mobilität bedeutet Lebensqualität – doch viele ältere Menschen können ein eigenes Auto und die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen. Der Fahrdienst für Seniorinnen und Senioren der Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG unterstützt Sie dabei, weiterhin aktiv am Leben teilzunehmen. Ob Arztbesuch, Einkauf oder ein Treffen mit Freunden – unsere geschulten Fahrerinnen und Fahrer bringen Sie sicher und bequem an Ihr Ziel. Natürlich können Sie diesen Service auch ohne einen Pflegegrad auf Selbstzahler-Basis nutzen.
Wann haben Sie einen Anspruch auf einen Fahrdienst im Rahmen von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI?
Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie hierzu gern!

