
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegende Angehörige leisten täglich einen unschätzbaren Beitrag, übernehmen Verantwortung und kümmern sich um ihre Liebsten – oft rund um die Uhr. Dabei können körperliche und seelische Belastungen schnell steigen. Genau hier setzen die Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI an: Sie dienen dazu, pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen und zu entlasten.
Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Entlastungsleistungen sind ein monatliches Budget, das die Pflegekasse pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 bereitstellt. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die pflegebedürftigen Personen zu fördern.
Mit Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI erhalten pflegende Angehörige konkrete Unterstützung im Alltag, während die Pflegebedürftigen weiterhin gut versorgt sind. So wird die Pflege tragbar, planbar und nachhaltig – für alle Beteiligten.
So entsteht Freiraum für Angehörige, um sich zu erholen, wichtige Termine wahrzunehmen oder einfach Zeit für sich selbst zu haben – ohne dass die Pflege darunter leidet.
Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten die optimale Versorgung der Pflegebedürftigen. Ein willkommenes Angebot für berufstätige Familienangehörige, die sich Tag für Tag in der Pflege von Angehörigen aufreiben.
Wir sorgen dafür, das Sie einfach mal eine verdiente Auszeit bekommen, um neue Energie und Kraft zu tanken.



Derzeit betreuen wir Sie in weiten Teilen Sachsens, Sachsen- Anhalts und in Teilen von Thüringen.
Für den Freistaat Sachsen haben wir eine Zulassung laut Pflegeunterstützungs-verordnung (PuVO).


