
Bei der Bewertung und Einteilung der Pflegegrade 1-5 (bis 2017 unter dem Begriff Pflegestufen bekannt) finden immer wieder Veränderungen statt.
So wurde das Pflegegeld (für die Pflegegrade ab Pflegegrad 2) im Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, um die Pflegepersonen (meist nahe Angehörige) finanziell mehr zu entlasten.
Im gleichen Rahmen fand eine Erhöhung der Pflegesachleistungen – ebenfalls um 4,5 Prozent – statt.
Auch der Entlastungsbetrag erhöhte sich im Jahr 2025 um 4,5 Prozent.
Derzeit (Stand Januar 2026) ist der Pflegegrad 1 in den Fokus geraten. Für viele Betroffene eine angstmachende Vorstellung: Sogar die Abschaffung dieses Pflegegrades wird in Erwägung gezogen.
Doch welche verschiedenen Pflegegrade gibt es und nach welchen Kriterien sind diese eingeteilt?
In diesem Beitrag werden Sie erfahren, welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen und nach welchen Kriterien ein Gutachter die Einstufung in die einzelnen Pflegegrade vornimmt.
Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade 1-5 nach Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Haben Sie nach einer Prüfung durch einen Gutachter einen entsprechenden Pflege-Bescheid von Ihrer Pflegekasse erhalten, stehen Ihnen gewisse Leistungen zu, deren Art und Höhe von dem ermittelten Pflegegrad abhängen.
Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade und damit der Ihnen zugewiesene Pflegegrad spielt also die Hauptrolle, wenn es um die Leistungen der Pflegekasse geht.

Unser Service:
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Das Pflegegutachten: Ermittlung des Pflegegrades mit Hilfe eines festgelegten Punktesystems
Je nach Pflegebedürftigkeit und verbliebener Selbstständigkeit erteilt der Gutachter Punkte von 1 bis max. 100. Hierfür kommt ein umfangreicher Fragekatalog zum Einsatz. Anhand dessen kann sich der Gutachter ein Bild über Ihre derzeitige Mobilität bzw. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit machen und entsprechende Punkte verteilen.
So führt erst eine Punktzahl von mindestens 12,5 zum Pflegegrad 1.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie die Einstufung der Pflegegrade und die jeweiligen Punkte entnehmen:
Pflegegrad 1: 12,5 bis weniger als 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis weniger als 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis weniger als 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis weniger als 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis einschließlich 100 Punkte
Die Ermittlung/Berechnung der Pflegegrad-Punkte und die einzelnen Module (Haupt-Lebensbereiche)
6 Hauptkriterien bzw. Ihre Beeinträchtigung in diesen 6 Lebensbereichen – sogenannte Module – werden zur Berechnung des Pflegegrades herangezogen. Dabei kommt den unterschiedlichen Modulen jeweils eine individuelle Bedeutung zu. Das Modul, welches für die Berechnung des Pflegegrade prozentual die größte Rolle spielt, ist beispielsweise das Modul 4: die Selbstversorgung.
Je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto höher wird die Punktzahl in allen Modulen zusammen und desto höher auch die Pflegegrad-Einstufung.
Fazit:
Auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse kann Ihnen mit Hilfe eines Gutachtens ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugewiesen werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die entsprechenden Leistungen der Pflegekasse. Anhand eines Punktesystems wird mit Hilfe eines Fragenkatalogs bezüglich 6 verschiedener Lebensbereiche (Module) der Grad Ihrer Beeinträchtigung ermittelt und Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen.
Sie wohnen in Leipzig oder Umgebung und benötigen Hilfe im Alltag?
Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von derzeit 131 € zu. Diesen können Sie für Entlastungsleistungen in Form von Alltagshilfen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden. Ob Fenster putzen, Gardinen waschen, einkaufen oder andere Tätigkeiten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen:
Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG steht Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite! Gern vermitteln wir Ihnen auch einen Pflegedienst in Ihrer Nähe.
Gut zu wissen:
Selbstverständlich haben wir für den Freistaat Sachsen laut Pflegeunterstützungsverordnung eine Zulassung!
Unser Angebot richtet sich an alle, auch an Personen ohne Pflegegrad!
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Wir helfen Ihnen dabei, so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und ein lebens- und liebenswertes Zuhause zu behalten.
Wir sind für Sie da!
Ihre Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG
Quellen:
- https://www.allianz.de/gesundheit/pflegeversicherung/pflegegrad-punkte/?route=
- https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/entlastungsbetrag/
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413

